Fischerei
„ORDNUNG FÜR NICHT BERUFSMÄSSIGEN FISCHFANG IM DRAWIEŃSKI NATIONALPARK (DNP)"
A. Die Gewässer auf dem Gebiet des Drawieński Nationalparks werden als spezielle Gewässer behandelt.
B. Der nichtberufsmäßige Fischfang ist erlaubt aufgrund folgenden Dokumenten: die Lizenz, der Angelschein, die Eintrittskarte, das Fangregister.
C. Die Preisliste wird jedes Jahr durch eine entsprechende Anordnung des Parkdirektors eingeführt.
D. Die Gebühren sind zu entrichten:
- persönlich in den Infozentren des Parks.
- nach einer Überweisung auf das Parkkonto. Diese erfolgt über die Online- Plattform (dpn.dpn.pl)
E. Die Ergebnisse des Fischfanges werden registriert. Die Rückgabe des Registers ist eine Bedingung für den Einkauf einer neuen Lizenz.
F. Generell gelten die Regeln der "Ordnung für nicht berufsmäßigen Fischfang" ausgegeben durch den PZW (Polnischer Anglerverband), wenn detaillierte Vorschriften es nicht anders bestimmen.
G. Möglichkeit zeitweiliger Änderungen, betreffs des Fischfangs: in einzelnen Gewässern, einzelnen Gattungen, Fischgrößen und -anzahl wird vorbehalten.
Detaillierte Vorschriften
1. Auf dem Drawa-Fluss wird das Angeln ab dem Dubie Płd.-See (Adamowo) bis zum Wasserkraftwerk in Kamienna (vom 01.01. bis 15.03. und vom 1.07. bis 31.12) erlaubt. Auf dem westlichen Ufer des Ostrowieckie-Sees, sowie auf dem nordwestlichen Ufer des Sitno-Sees ist das Angeln nur vom 1.04. bis 30.11.erlaubt. Auf diesen Seen wird der Fischfang nur auf den bestehenden Stegen gestattet.
2. Die Angleranzahl wird limitiert.
3. Das Angeln unter dem Eis ist untersagt.
4. Die Angler dürfen sich die Drawa entlang oder in ihrer Strömung bewegen.
5. Auf dem Gebiet des Parks wurden die gebührenfreien Parkplätze festgelegt.
6. Der Aufenthalt von Autos auf den Biwak plätzen ist gebührenpflichtig.
7. Das Anzünden vom Lagerfeuer und das Biwakieren an den Flüssen und Seen auf den nicht dafür vorgesehenen Plätzen ist verboten.
8. Das Angeln aus den, auf dem Wasser fahrenden Geräten, ist verboten.
9. Es ist nicht gestattet lebende Tiere sowie tote Fische als Köder auszunutzen.
10. Es ist nicht gestattet in den Seen und im Drawa-Fluss auf dem Gebiet des Parks, Lockmittel zu benutzen.
11. Das Angeln und der Verkehr auf dem Gebiet des Parks werden nur am Tag erlaubt.
12. Möglichkeit eine ganzjährige Lizenz und den Verkauf von kurzfristigen Lizenzen, im Falle einer hohen Waldbrandstufe oder nach dem Besetzen mit Fischbrut einzustellen, wird vorbehalten.
13. Auf der ganzen, zum Angeln zugelassenen Drawa-Strecke dürfen nur künstliche Köder genutzt werden. Künstliche Fliegen sollten auf einen Haken ohne Widerhaken getan werden. Es werden nur: Fliegenfischen und Spinnangeln zugelassen.
14. Ab der Mündung von der Drawa aus dem Dubie Płd.-See (Adamowo) bis zur Brücke in Barnimie werden auch Pflanzen-Lockmittel zugelassen. Das Posenangeln wird hier zugelassen.
15. Die gesamte Menge von gefangenen Fischen beträgt für: Lachsfische, Äsche, Zährte, Barbe, Wels, 1 Stück.
16. Es ist verboten vom 01.01. bis 15.03. die Äsche zu angeln.
17. Spinnfischen in der Drawas ist vom 1.02. bis. 14.03. und vom 1.07. bis 30.09 erlaubt.
18. Willkürlicher Bau von Stegen, Brücken sowie das Mähen, der am Ufer wachsenden Pflanzen, ist nicht gestattet.
19. Es ist verboten das Gebiet des Parks zu verschmutzen. Jeder Angler ist verpflichtet an seiner Angelstelle Ordnung zu halten.
20. In den Ostrowieckie- und Sitno-Seen:
- darf man nur die, in der "Ordnung des Polnischen Anglerverbandes“ bestimmten Köder bis auf lebende Tiere und tote Fische, nutzen,
- man führt die Schutzgröße für den Hecht (50cm) sowie tägliche Menge von 2 Stück ein,
- es gelten keine Limits auf den Fang von: Blei, Plötze, Güster .
21. Das Angeln von: Seeforelle, Lachs und Zährte in den Seen ist verboten.
22. Solche Arten wie: Karpfen, Giebel (Silberkarausche) und Regenbogenforelle sollten von der Angelstelle weggenommen werden.
23. Das Organisieren von Anglerwettkämpfen auf dem Gebiet des Nationalparks ist verboten.
24. Der Fischfang mit einer Armbrust ist verboten.
25. Die zum Angeln berechtigten Dokumente, d.h.: der Angelschein, eine aktuelle Lizenz und das Fangregister, sollten auf die Aufforderung der, zur Kontrolle bevollmächtigten Dienste, d.h. der Nationalpark-Dienste und der Polizei, vorgelegt werden.
26. Die Nichtbefolgung dieser Ordnung ist eine Grundlage, die Lizenz ohne jegliche Entschädigung zu entziehen und rechtliche Mittel gemäß dem „ Gesetzt über die Binnenfischerei“ vom 18.04.1985 der, einzuleiten.
Die Ordnung tritt in Kraft am 1.04.2015 . Gleichzeitig erklärt man „die Ordnung für nicht berufsmäßigen Fischfang" vom 30.12.2009 für ungültig.
Die Preisliste für die Angler und das Parken von ihren Wagen im Drawienski Nationalpark (in Zloty/Pln) |
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Drawa | |
Jeder Tag (01.01 -15.03. i 01.07.-31.12.) |
8,00 Pln |
Ostrowieckie - See | |
Jeder Tag (1.04.- 30.11.) |
8,00 Pln |
Sitno-See |
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Jeder Tag (1.04.- 30.11.) |
8,00 Pln |
Der Aufenthalt von, den Anglern angehörigen mechanischen Fahrzeugen, auf den Biwakplätzen |
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Jeder Tag ( von dem Sonnenaufgang bis Dämmerung) | 10,00 Pln |
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